Teilegutachten FYTP88/1163/01/27 HR Tieferlegungsfedern 30mm E287 E301 Sunny B12/N13

  • Servus, ich hab einen Nissan Sunny B12 1.8GTI der am 16.3.1989 zum ersten mal zugelassen wurde und er hat ein H Kennzeichen. Bekomme ich dann mit einem Teilegutachten vom 4.11.99 weiterhin ein H Kennzeichen (Also bezieht sich die Regel 10 Jahre + - nur aufs Jahr?)


    Gruß

    Jörn

  • Das liegt sicher im Ermessen des Prüfers.

    Denn "zeitgemäß" läuft nicht unbedingt in einem halben Jahr aus.

    Wenn er aber sehr kritisch ist, weil immer mehr Autos als Oldtimer gemeldet werden..........

    Einfach das Gutachten beilegen und nichts dazu sagen. Oder schriftlich beim TÜV vorher anfragen.

    Dann weißt du, in welche Richtung es läuft.

  • Habe auch ne Tieferlegung drin inkl H Gutachten 2016 wurde dies gemacht inkl Borbet Alus und Reifen alles eingetragen 2021 dann das H-Gutachten in diesem Zustand. Werde da beim Tüv auch nur alles auf den Tisch legen und fertig meiner hat auch die Amerikanischen gelben Lichter am Scheinwerfer hierzu gibt es keine ABE oder ähnliches da mit ich noch am maggeln ob ich vor dem Tüv noch Originale Scheinwerfer hole (bzw. Bekomme) ansonsten Birnchen rausdrehen :)

    Nachdem ich nun eine längere Zeit auf der Suche nach einem soliden alten Japaner war, bin ich endlich fündig geworden. Nun auch endlich wieder in der Hobbyhalle am eigenen Auto schrauben. :sb12_rot:

  • Ich fahre seit 2016 m den US-Standlichtern zum Tüv .... Ist noch nie jemanden aufgefallen ... in 2 Werkstätten nicht ....


    Und meine blinken auch mit und haben orangene LM drin

    :b12:
    CA16DE Österreich (175000km)
    Livin´Loud

    Wir scheißen auf Feuer Eis und Wind und Fahrzeuge die aus Wolfsburg sind


    Ich weiß zwar manchmal nicht wovon ich rede , aber ich weiß das ich recht hab :perfekt:

    Einmal editiert, zuletzt von XANTI0 ()

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