Gebrauchten PKW anmelden

  • Um ein gebrauchtes Auto zuzulassen, gibt es - je nach Vorraussetzung - verschiedene Möglichkeiten. Grundsätzlich gilt: Ohne bestandene Hauptuntersuchung gibt es keine Zulassung! Ist die Hauptuntersuchung bestanden und hat man den entsprechenden Prüfbericht, geht die Anmeldung problemlos. Abweichend davon gibt es mehrere Sonderfälle:


    Fall 1a: Die Hauptuntersuchung ist bestanden; es liegt kein Prüfbericht vor, aber im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ist auf der Rückseite ein Stempel der Prüforganisation, die die letzte HU durchgeführt hat:
    Hiermit kann man zur betreffenden Prüforganisation gehen und sich eine Kopie des letzten Prüfberichts anfordern. Dies ist in der Regel kostenpflichtig. Mit diesem Dokument kann man sein Auto danach problemlos anmelden.


    Fall 1b: Die Hauptuntersuchung ist bestanden; es liegt kein Prüfbericht vor, das KFZ ist aber erst seit kurzem (max. 2 Jahre) auf den letzten Halter angemeldet. Der Termin der nächsten HU ist im Fahrzeugschein auf der Vorderseite vermerkt, ohne einen Hinweis, welche Prüforganisation die letzte HU durchgeführt hat:
    In diesem Sonderfall kann man das KFZ ohne Nachweis des letzten HU-Prüfberichts anmelden, da die letzte Zulassungsstelle die Eintragung vorgenommen hat (habe ich selbst schon so gemacht).


    Fall 2: Die HU ist abgelaufen und das KFZ abgemeldet:
    Hier gibts es zwar die Möglichkeit, sich über die zukünftige Versicherung kostengünstig ein Kurzzeitkennzeichen zu verschaffen, Gebühren für die Schilder und die Verwaltungskosten werden aber in jedem Fall fällig. Aber hier gibt es eine Möglichkeit, sich das KZK zu sparen! Möglich macht das der §10 Abs 4 der "Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" (FZV). Hier heisst es im Wortlaut:


    Zitat

    Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.


    Konkret heisst das: Erlaubt die Versicherung Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen (Kennzeichen ohne HU- und Landkreissiegel), kann man sich auf der Zulassungsstelle das Kennzeichen holen (EVB-Nr. mitnehmen!) und darf anschließend damit zu einer Prüforganisation fahren, um die HU durchzuführen. Genauso erlaubt sind Fahrten von und zur Zulassungstelle. Wichtig ist, dass diese Fahrten in einem direkten Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Es ist demnach nicht erlaubt, mit dem ungestempelten Kennzeichen zu einer Werkstatt zu fahren, um das KFZ zu reparieren, damit eine anstehende HU bestanden wird. Dies ist erst dann erlaubt, wenn die HU durchgeführt wurde und diese nicht bestanden wurde! Dann darf man zu einer Werkstatt fahren um die von der Prüforganisation beanstandeten Mängel zu beheben. Ausserdem darf man sich mit einem solchen Kennzeichen nur im eigenen Landkreis und in einem angrenzenden Landkreis bewegen. Zusätzlich ist der kürzeste, direkte Weg zu wählen! Vermeidbare Zwischenstopps sind nicht erlaubt!
    Werden diese Schilder abgeholt, bekommt Ihr auf der Zulassungsstelle eine entsprechende Bestätigung, dass diese Fahrten erlaubt sind (Auch dieses Verfahren habe ich selbst schon so gemacht und hat problemlos funktioniert).
    Befindet Ihr Euch auf der Hinfahrt zu einer Prüforganisation/Zulassungsstelle/Werkstatt und Ihr werdet von der Polizei kontrolliert, wird sie Euch ggf. dorthin begleiten. Befindet Ihr Euch auf der Rückfahrt, müsst Ihr bei einer Kontrolle einen Nachweis vorzeigen, dass die Fahrt im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stand (Prüfbericht, Abmeldebescheinigung etc)


    Diese Regelungen gelten nur für Deutschland!

  • Zitat

    Original von TeVator


    Fall 1a: Die Hauptuntersuchung ist bestanden; es liegt kein Prüfbericht vor, aber im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ist auf der Rückseite ein Stempel der Prüforganisation, die die letzte HU durchgeführt hat:
    Hiermit kann man zur betreffenden Prüforganisation gehen und sich eine Kopie des letzten Prüfberichts anfordern. Dies ist in der Regel kostenpflichtig. Mit diesem Dokument kann man sein Auto danach problemlos anmelden.


    Da ich das ja inzwischen beruflich mache...


    Recherche TÜV Süd


    Hier kann man mit HSN/TSN, Fahrgestellnummer und EZ-Datum recherchieren, ein Ausdruck der Ergebnisseite reicht für die Zulassung.


    GTÜ Prüfbericht


    Auch beim GTÜ reicht der Ausdruck aus.


    Bei der DEKRA rufe ich in der Regel an, gebe das vorherige Kennzeichen oder die Fahrgestellnummer an und bekomme den Prüfbericht mit geschwärztem Vorhalter sofort per Mail oder Fax.


    Natürlich hilft hier, dass ich vom Autohaus aus anrufe, beim ersten Mal wollten sie den Ankaufvertrag für das Fahrzeug sehen, inzwischen hab ich den TÜV-Bericht innerhalb 2 Minuten vorliegen.


    Oben genannte Möglichkeiten funktionieren kostenlos. :zwinker:

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